Erwägungen eingegangen. C. Mit Eingabe vom 19. Dezember 2016 (Postaufgabe) erhob die Beschwerdeführerin beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Verwaltungsgericht) Beschwerde und stellte folgende Anträge (act. 11 ff.): 1. Die Verfügung des Rechtsdienstes des Migrationsamtes vom 17.11.216 (richtig: 2016) sei aufzuheben und es sei der Familiennachzuges für meine Kinder C. (geb. 2000) und D. (2002) zu bewilligen. 2. Es sei C. und D. der Aufenthalt bei der Gesuchstellerin für die Dauer des Verfahrens gem. Art. 17 Abs. 2 AuG zu gestatten. Eventuell: 3.