35 Sozialhilfe; Weisung zur Veräusserung eines ausländischen Ferienhauses - Bei der Abklärung der Eigentumsverhältnisse an einem ausländischen Ferienhaus und der Verfügungsbefugnis trifft die unterstützte Person eine erhöhte Mitwirkungspflicht. - Die Verwertung von Ferienhäusern und nicht notwendigen Zweitwohnungen ist in aller Regel zumutbar. - Vorliegend stehen der Ausbaustand, allfällige Baumängel sowie eine möglicherweise fehlende Baugenehmigung der Weisung zur Veräusserung des ausländischen Ferienhauses nicht entgegen.