Vertrag mit dem Zuschlagsempfänger noch im Jahr 2016 zu schliessen, zumal die ersten Lieferungen per 31. Dezember 2016 erfolgen sollen. Hinweise darauf, dass ein nicht berücksichtigter Anbieter Beschwerde erheben würde, habe es nicht gegeben. Die Vergabestelle reicht eine Bestellung von (...)geräten bei der B. AG über Fr. 1'740'000.00 ein. Die Bestellung trägt das Datum vom 14. Dezember 2016. Die Vergabestelle habe mit dem Versand abgewartet, bis die Rechtsmittelfrist am 15. Dezember 2016 abgelaufen sei. Tags darauf habe sie die Bestellung ausgelöst (16. Dezember 2016). Sie teile in Erfüllung von § 21 Abs. 2 SubmD diesen Vertragsschluss mit.