194 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2016 31 Vertragsschluss - Unzulässigkeit eines Vertragsschlusses solange nicht feststeht, dass die Beschwerdefrist unbenutzt abgelaufen ist. - Ein unzulässiger Vertragsschluss entfaltet (jedenfalls bis zum Entscheid betreffend aufschiebende Wirkung im hängigen Beschwerdeverfahren) keine Rechtswirkungen. - Anordnung vorsorglicher Massnahmen (insbesondere Verbot von Vertragshandlungen, unter Androhung der Ungehorsamsstrafe nach Art. 292 StGB).