Der Beschwerdeführer konnte einen örtlichen Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen und aufgrund des Werts der Liegenschaft erheben die lokalen Behörden Vermögenssteuern. Damit darf angenommen werden, dass das Haus auf dem örtlichen Immobilienmarkt veräussert werden kann. Die Verpflichtung zum Verkauf wäre selbst dann zulässig, wenn sich die Liegenschaft im Rohbau befände (z.B. Bauruine). Nicht fertiggestellte bzw. unbewohnbare und nicht nutzbare 2017 Sozialhilfe 195 Häuser sind grundsätzlich zu verwerten (vgl. WIZENT, a.a.O., S. 448; Kommission Rechtsfragen, a.a.O., S. 5).