7.2. Entgegen dem Vorbringen des Beschwerdeführers stehen der Ausbaustand und der Zustand des Ferienhauses dieser Weisung nicht entgegen. Zwar ist damit zu rechnen, dass sich der fehlende Innenausbau und allfällige Baumängel auf den Verkaufspreis auswirken. Diese Umstände sind indessen in der Verkehrswertschätzung des örtlichen Ingenieurbüros berücksichtigt. Dies dürfte auch auf eine möglicherweise fehlende Baugenehmigung zutreffen. Der Beschwerdeführer konnte einen örtlichen Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen und aufgrund des Werts der Liegenschaft erheben die lokalen Behörden Vermögenssteuern.