Eine Verhandlung war auf den 24. Mai 2017 angesetzt. Hinweise für hiesige oder örtliche Verfügungsbeschränkungen liegen nicht vor. 6. 6.1. Der Sozialausschuss verpflichtete den Beschwerdeführer, bei seinen im Kosovo wohnhaften Verwandten abzuklären, ob diese am Kauf oder an der Miete der Liegenschaft interessiert sind. 6.2. Mit dem Ferienhaus im Kosovo ist ein Vermögenswert vorhanden, welcher zum Entfallen des Anspruchs auf Sozialhilfeleistungen führen kann. Dieser besteht unter der Voraussetzung, dass die eigenen Mittel nicht genügen und andere Hilfeleistungen nicht rechtzeitig erhältlich sind oder nicht ausreichen (Subsidiarität; vgl. § 5 Abs. 1 SPG).