Ein entsprechendes amtliches Dokument hat er nicht vorgelegt. Die lokalen Behörden erheben vom Beschwerdeführer Vermögenssteuern und dieser konnte einen akkreditierten Immobilienvermittler mit dem Verkauf der Liegenschaft beauftragen. Das (Allein-)Eigentum des Beschwerdeführers am Ferienhaus wird von keiner Partei in Frage gestellt und darf vorausgesetzt werden. 2017 Sozialhilfe 193