Vermietung um eine Erstvermietung handelte und weitere Besonderheiten in Rechnung gestellt werden, liegt damit auf der Hand, dass der bei Vermietung der Liegenschaft jährlich erzielbare Mietertrag jedenfalls auch nicht einmal annäherungsweise nur 85% oder weniger als der vom KStA festgelegte Normmietwert vom Fr. 31'229.00 (85% = Fr. 26'545.00, entspricht einem monatlichen Mietzins von knapp unter Fr. 2'212.00) betragen kann. Wird, wie die Beschwerdeführer dies mit ihrem Hauptantrag verfechten, der Normmietwert unabhängig von der Anwendung der VBG allein aufgrund von Marktdaten ihrer Liegenschaft ermittelt, ist daher die Festsetzung des