1.4.2. Mit der Änderungsschätzung vom 30. Oktober 2015 liegt damit zwar eine Änderungsschätzung im Sinne des Gesetzes vor – als Folge des Umstands des Selbstbewohnens war neu ein Eigenmietwert festzusetzen und entsprechend Anhang 17 zur VBG Ziff. 2 der 2017 Steuern 89