11 Fahren trotz Entzugs des Führerausweises Entschuldbarer Notstand, daher kein schweres Verschulden i.S.v. Art. 16c Abs. 1 lit. f SVG; Lückenfüllung mittels analoger Anwendung von Art. 16a Abs. 2 SVG Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, 1. Kammer, vom 18. Oktober 2017, i.S. N. gegen das Strassenverkehrsamt des Kantons Aargau und das Departement Volkswirtschaft und Inneres (WBE.2017.338) Aus den Erwägungen II. 1. Dem angefochtenen Entscheid liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zugrunde: