Sind nun mehrere Widerhandlungen gleichzeitig zu beurteilen, so fällt die betroffene Person – mangels Vorliegens eines Rückfalls innert der Bewährungsfrist – nicht unter die Kaskade. Dadurch ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass bei der Bemessung der Massnahmedauer auch die Wertungen des Gesetzgebers, die zum Kaskadensystem führten, mitberücksichtigt werden (vgl. CÉDRIC MIZEL, Droit et pratique illustrée du retrait du permis de conduire, Bern 2015, S. 548 und insbesondere das in Fn. 2663 auszugsweise wieder gegebene Urteil des Bundesgerichts vom 16. November 2001 [6A.95/2001], Erw. 1c/bb f.). 2017 Strassenverkehrsrecht 73