Mit dem Handlungsprogramm "Via sicura" hingegen sollten Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer, die innert bestimmter Fristen wiederholt verkehrsgefährdende Widerhandlungen begehen, härter angefasst werden. Es wurden gesamtschweizerisch einheitliche Mindesttarife für die Anordnung von Administrativmassnahmen festgelegt, die für den Widerholungsfall stufenweise verschärft werden und bis zu einem unbefristeten Führerausweisentzug führen (sog. Kaskadensystem; vgl. BBl 1999 IV 4464). Sind nun mehrere Widerhandlungen gleichzeitig zu beurteilen, so fällt die betroffene Person – mangels Vorliegens eines Rückfalls innert der Bewährungsfrist – nicht unter die Kaskade.