31 Nutzungsplanung; Landwirtschaftszone - Rechtswidrigkeit einer Zonenvorschrift, welche in der Landwirtschaftszone eine Gestaltungsplanpflicht für Bauten und Anlagen mit Intensivtierhaltungsformen vorsieht - Landwirtschaftliche Bauten und Anlagen zur bodenabhängigen Produktion oder inneren Aufstockung dürfen keinen Nutzungsvorschriften unterworfen werden, welche der bundesrechtlich vorgegebenen Grundnutzung in der Landwirtschaftszone widersprechen. -