zuwiderläuft. Demnach ist auf einen funktionalen Leitungsbegriff abzustellen, der all diejenigen Anlageteile umfasst, die für die Übermittlung der Signale auf dem Glasfaser- und Kupferkabelnetz der Fernmeldedienstanbieterinnen benötigt werden. Entsprechend schrieb der Bundesrat in einer Stellungnahme vom 14. Juni 2002 auf eine parlamentarische Interpellation von Nationalrat Yves Christen vom 22. März 2002, der Ausdruck "Leitungen" im Sinne von Art.