Das Ergebnis der zweiten Abstimmung fiel klar, wenn auch nicht überaus deutlich aus. Es wäre offensichtlich überzogen und einer gelebten Versammlungsdemokratie nicht dienlich, dieses klare Ergebnis nicht anzuerkennen. Die Beschwerde ist daher gutzuheissen und der angefochtene Entscheid aufzuheben. Damit ist der Beschluss der Gemeindeversammlung betreffend Traktandum 6 Änderung der Rechtsform der Technische Betriebe S. in die Technische Betriebe S. AG ohne weitere Anordnungen wieder hergestellt. 2017 Personalrecht 211 IX. Personalrecht