Daran anschliessend liess der Gemeindeammann über den Antrag des Gemeinderats auf Rechtsformänderung abstimmen, verwendete dabei indessen fälschlicherweise den von der Versammlung bereits abgelehnten Namen Technische Betriebe AG S. Während der Auszählung der für bzw. gegen diesen Antrag abgegebenen Stimmen machte dann der Gemeindeammann die Versammlung darauf aufmerksam, dass er falsch habe abstimmen lassen, und versuchte unmittelbar, über den nunmehr korrigierten Antrag abstimmen zu lassen.