tung und zur Überprüfungskompetenz der ElCom ausführlich das Urteil des Bundesgerichts vom 20. Juli 2016 [2C_681/682/2015]; insbes. Erw. 3.6.2. und 4.5.2.). Auch diese Aussagen zur Tarifgestaltung treffen zu; sie können auch nicht als Plädoyer für die Rechtsformänderung – etwa im Sinne: die ElCom bestimmt sowieso über die Tarife, also ist es auch egal, wenn die Gemeindeversammlung dazu nichts mehr zu sagen hat – verstanden werden.