aufmerksam, dass die betreffende Entscheidkompetenz beim Gemeinderat liegen werde und dass die in der Versammlung geäusserten Befürchtungen hinsichtlich hoher Verwaltungsratshonorare unbegründet seien; dass der Experte in diesem Zusammenhang darauf hinwies, dass er selbst in einer anderen Gemeinde ein solches Verwaltungsratsmandat ausübe, das mit einem relativ bescheidenen jährlichen Betrag von Fr. 1'500.00 abgegolten werde, ist nicht zu beanstanden.