Die Aussage, dass der Gemeinderat die Aufsicht über das umgewandelte Unternehmen haben werde, ist ebenfalls zutreffend. Ob der neu nach den Regeln des Aktienrechts zu erstellende Geschäftsbericht und die Jahresrechnung, wie der Experte ausführte, zu einer höheren Transparenz führen werden, liegt zwar nicht auf der Hand (für Transparenz könnte ebenso durch besondere Vorschriften über die Rechnungslegung der Technischen Betriebe als unselbstständige Behörde gesorgt werden), ist aber auch nicht als geradezu falsch einzustufen.