Er wies eingangs darauf hin, dass mit der Rechtsformänderung die sich am Markt bietenden Chancen für die Technischen Betriebe S. besser würden wahrgenommen werden können. Anschliessend hob er hervor, dass die Rechtsformänderung nicht zu einer Kostensenkung führen werde. Auch seine weitere Aussage, dass Wasser- und Abwasserversorgung wegen des Versorgungsauftrags der Gemeinde nicht in die Rechtsformänderung einbezogen würden, ist nicht zu beanstanden. Die Aussage, dass der Gemeinderat die Aufsicht über das umgewandelte Unternehmen haben werde, ist ebenfalls zutreffend.