Eine unzulässige Beeinflussung der Meinungsbildung in der Gemeindeversammlung durch Personen, die an dieser nicht stimmberechtigt sind, muss verhindert werden. Es geht nicht an, dass dann, wenn bei der Diskussion über eine Vorlage in der Gemeindeversammlung die gegen die Vorlage des Gemeinderats gerichtete Meinung die Oberhand zu gewinnen droht, ein vom Gemeinderat zugezogener Experte (quasi als "deus ex machina") kraft seines Fachwissens und gegebenenfalls auch seiner Eloquenz Einfluss auf die Gemeindeversammlung nimmt und durch seine Intervention zugunsten einer Vorlage dafür sorgt, dass diese dann doch angenommen wird.