Urteil des Bundesgerichts vom 28. Mai 2014 [1C_149/2014] Erw. 4.2.). 2.4.3. Für die hier zu beurteilende Angelegenheit bedeutet dies, dass der Gemeinderat befugt war, einen externen Experten für die Erläuterung der Vorlage betreffend Rechtsformumwandlung der Technischen Betriebe S. hinzuzuziehen. Die Vorinstanz will jedoch 2017 Wahlen und Abstimmungen 205