Der Fachmann habe dabei noch einmal die Vorteile der Vorlage herausgestrichen und damit aktiv auf den Willensbildungsprozess der Stimmbürger Einfluss genommen. Die Problematik bei Äusserungen von Fachleuten bestehe schliesslich auch darin, dass ihnen naturgemäss eine höhere Glaubwürdigkeit zukomme und dass ihnen eine Unparteilichkeit zugestanden werde, welche zumeist aber nicht bestehe, da sie letztlich auf Auftragsbasis vom Gemeinderat bezahlt würden. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass gerade dieses Votum des Experten für die Rechtsformänderung noch einige unschlüssige Personen dazu bewogen habe, sich für die Vorlage zu entscheiden. 2.4. 2.4.1.