Eine Grenze der Mitwirkung sei somit überschritten, wenn der Experte weder das Projekt erläutere und erkläre noch auf entsprechende Fragen antworte. Sei das Projekt einmal erläutert und würden in der nachfolgenden Diskussion keine Fragen gestellt, sei eine weitere Mitwirkung von Experten unnötig. Weitere Voten von ihnen seien dann unzulässig. Hier habe keine Veranlassung für ein Expertenvotum bestanden. Gegen Mitte der Beratung seien verschiedene, eher ablehnende Voten vorgebracht worden. Als Folge davon habe der Gemeindeammann als Versammlungsleiter den externen Projektleiter als Fachmann ans Mikrofon gebeten und aufgefordert, sich zur Vorlage zu äussern.