Es sei dem Gemeinderat gestattet, auswärtige Experten für die Präsentation eines Geschäfts und die Beantwortung allfälliger Fragen beizuziehen. Diese Fachleute dürften jedoch keine Voten für oder gegen eine Vorlage abgeben und hätten bei ihren Ausführungen strikt neutral zu bleiben. Hier habe der externe Projektleiter – auf entsprechende Aufforderung des Gemeindeammans hin – ein etwa 10-minütiges Statement zur Rechtsformänderung abgegeben. Dabei habe er verschiedene Aspekte der Umwandlung thematisiert. Eine direkte Empfeh- 202 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2017