Ihre finanzielle Eignung ergebe sich klarerweise aus den übrigen von ihr eingereichten Unterlagen, insbesondere den abgegebenen Geschäftsberichten 2013 - 2015, welche die Umsatzentwicklung seit 1997 aufzeigten, über die wesentlichen Kennzahlen und über die Bonität Auskunft gäben sowie den Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung enthielten. 3.4. Aus § 10 Abs. 1 SubmD folgt, dass die Vergabestelle im Hinblick auf den zu vergebenden Auftrag festzulegen hat, welche Nachweise sie für die Prüfung u.a. der finanziellen Eignung als unerlässlich erachtet. Das Submissionsdekret macht dabei keine näheren Angaben zu den zu erhebenden und zu prüfenden Unterlagen.