Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 2016 [B-998/2014], Erw. 2.1). Gemäss § 14 Abs. 1 SubmD müssen die Anbietenden ihre Anträge auf Teilnahme oder ihr Angebot schriftlich, vollständig und innert der angegebenen Frist einreichen. Unvollständige Anträge auf Teilnahme führen in einem selektiven Verfahren ebenfalls zum Ausschluss und haben zur Folge, dass der betreffende Anbieter für die 2. Stufe des Submissionsverfahrens nicht zugelassen wird. 3. 3.1. Im Rahmen eines Submissionsverfahrens ist die Befähigung jedes einzelnen Bewerbers zur Ausführung des Auftrags zu prüfen.