33 Vergabestelle - Ein Kantonsspital ist eine Vergabestelle im Sinne von § 5 Abs. 1 lit. c SubmD (Erw. 1.2.2). - Auch private Listenspitäler mit rein privater Trägerschaft unterstehen dem öffentlichen Beschaffungsrecht (Erw. 1.2.3). Aus dem Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 18. April 2017, i.S. A. AG gegen B. AG (Beigeladene) und Kantonsspital X. AG (WBE.2016.539) Aus den Erwägungen