2. Zu prüfen ist, ob die Vergabestelle berechtigt war, das Submissionsverfahren abzubrechen. 2.1. (...) 2.2. 2.2.1. Die Vergabestelle rechtfertigt den vorgenommenen Verfahrensabbruch im Wesentlichen damit, dass die beiden eingereichten Angebotspreise weit über dem vorgesehenen Budget, das auf einer Richtofferte der C. beruht, liegen. In der Tat werden die budgetierten Kosten von 2 Millionen Franken um rund 25 % bzw. sogar 40 % überschritten.