Aus diesem Grund müssen die Messungen wiederholt werden. Dabei ist insbesondere sicherzustellen, dass sich die Bedingungen am Messtermin möglichst wenig von denjenigen einer alltäglichen Situation unterscheiden, was wohl am ehesten gewährleistet werden kann, indem der Chauffeur nichts von der Durchführung der Messungen weiss und die Beschwerdeführerin 2 verpflichtet wird, jenen Lastwagen zu verwenden, der auf der Anlieferungstour mit E. üblicherweise oder überwiegend zum Einsatz kommt. 2.6.