(…) Bei der Messung hat die Fachperson des BVU das Mikrophon des Schallpegelmessers auf dem Kopfkissen im Bett der Beschwerdegegnerin platziert. Das ist zweifelsohne richtig, wenn der Beurteilungspegel hernach aufgrund einer Einzelfallbeurteilung anhand der Vollzugshilfe Alltagslärm berechnet wird. In diesen Fällen ist eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen, die unterschiedlichen Situationen mit stärkeren und schwächeren Lärmbelastungen Rechnung trägt. (…) Im Anwendungsbereich der LSV sind hingegen die Lärmimmissionen in der Mitte der offenen Fenster lärmempfindlicher Räume zu ermitteln (Art. 39 Abs. 1 LSV; ALAIN GRIFFEL/HERIBERT