In diesem von der LSV nicht geregelten Bereich macht es Sinn, in Anwendung der Vollzugshilfe Alltagslärm auf die Anzahl lärmbedingter Aufwachreaktionen (AWR) pro Nacht abzustellen. Wegen der Andersartigkeit des Lärms können die Resultate der ETH-Studie zur Ermittlung von Aufwachreaktionen durch Glockenläuten (MARK BRINK/SARAH OMLIN/CHRISTIAN MÜLLER/RETO PIEREN/MATHIAS BASNER, An event-related analysis of awakening reactions due to nocturnal church bell noise, Science oft he Total Environment, 409 [24], 5210–5220) nicht unbesehen auf den durch einen Güterumschlag erzeugten Lärm übertragen werden.