senen Lärmphasen sind noch einmal deutlich kürzer, wiederholen sich dafür umso öfter über die ganze Nacht verteilt (vor allem beim Viertelstundenschlag mit 32 Mal zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr), und beinhalten ausschliesslich ausgesprochen impulshaltige Geräusche. Aufgrund dessen ist es schlechterdings unmöglich, die tatsächlichen Störungswirkungen von Glockenschlägen mit dem Mittelungspegel Leq zu erfassen. Eine "Betriebszeitkorrektur" fällt ohnehin ausser Betracht. In diesem von der LSV nicht geregelten Bereich macht es Sinn, in Anwendung der Vollzugshilfe Alltagslärm auf die Anzahl lärmbedingter Aufwachreaktionen (AWR) pro Nacht abzustellen.