(nicht gewerbliche) Lärmarten konzipiert ist (Freizeitaktivitäten, Glocken, Tierhaltungen, Tierschreckanlagen etc.). 2.4.3. Namentlich der Glockenschlag von Kirchturmuhren lässt sich von seiner Charakteristik her nicht mit Lärm vergleichen, der durch Warenanlieferungen erzeugt wird. Die einzelnen, in sich abgeschlos- 2018 Bau-, Raumentwicklungs- und Umweltschutzrecht 217