Ein solcher führt tendenziell zu mehr Aufwachreaktionen und hindert die betroffenen Anwohner längere Zeit daran, wieder einzuschlafen. Man könnte jedoch die "Betriebszeitkorrektur" nach oben begrenzen, um zu vermeiden, dass sehr kurz andauernde nächtliche Güterumschläge überhaupt nicht mehr ins Gewicht fallen, indem beispielsweise Lärmphasen von weniger als einer halben Stunde auf eine halbe Stunde aufgerundet werden, weil hinsichtlich der Störungswirkung kein signifikanter Unterschied zwischen einer Lärmphase von einer Viertelstunde und einer solchen von einer halben Stunde besteht.