Damit wird dem Umstand, dass sich primär die vereinzelten Spitzenwerte (und weniger der durchschnittliche Schallpegel) störend auswirken, hinreichend Rechnung getragen. Die "Verdünnung" bezieht sich sodann auf den gemessenen Zeitraum (Mittelung über die Messdauer). Weniger Schallereignisse während einer kürzeren Lärmphase werden auch auf eine kleinere Zeiteinheit verteilt. Die Dauer der Lärmphase spielt vor allem bei der sog. "Betriebszeitkorrektur" eine Rolle. Die Korrektur wird aus dem Verhältnis der effektiven täglichen Betriebsdauer (ti) zur maximal möglichen Betriebszeit (to) von 12 Stunden bzw. 720 Minuten pro Tag/ Nacht berechnet (Anhang 6 LSV, Ziff.