LSV vorgesehen. Mit der Pegelkorrektur K1 wird der Beurteilungspegel mit Bezug auf Lärm des Güterumschlages ohne weiteres um 5 dB(A) angehoben. Mit der Pegelkorrektur K3 kann der Beurteilungspegel für Lärm mit stark hörbarem Impuls, der insbesondere für Warenanlieferungen typisch ist, um weitere 6 dB(A) erhöht werden (Anhang 6 LSV, Ziff. 33, und Vollzugshilfe Industrie- und Gewerbelärm, S. 24). Das lässt den Beurteilungspegel um nicht weniger als insgesamt 11 dB(A) ansteigen. Damit wird dem Umstand, dass sich primär die vereinzelten Spitzenwerte (und weniger der durchschnittliche Schallpegel) störend auswirken, hinreichend Rechnung getragen.