Diese Erkenntnis hat zur Pegelkorrektur K1,i geführt. Mit den Pegelkorrekturen K2,i und K3,i wird berücksichtigt, dass sich tonhaltige Lärmereignisse besonders störend auswirken und impulshaltige, schlagende Geräusche ebenfalls zu einer erhöhten Belästigung beitragen. Schliesslich erfolgt eine "Betriebszeitkorrektur" mit dem Term 10 ∙ log (ti/to), der die Dauer einer Lärmphase berücksichtigt (vgl. zum Ganzen Anhang 6 LSV, Ziff. 3, und Vollzugshilfe Industrie- und Gewerbelärm, S. 17 ff.). 2.4.2.