Der Beurteilungspegel des Gesamtbetriebes (Lr) wird berechnet, indem die Teilbeurteilungspegel (Lr,i) der verschiedenen Lärmphasen energetisch addiert werden. Diese Teilbeurteilungspegel wiederum setzen sich – wie bei den meisten anderen Lärmarten – aus einem Mittelungspegel (Leq,i) und den jeweils massgebenden Pegelkorrekturen (K1,i; K2,i; K3,i) zusammen. Untersuchungen haben gezeigt, dass der variable Charakter von Industrie- und Gewerbelärm generell störender wirkt als dies durch den reinen Mittelungspegel abgebildet wird. Diese Erkenntnis hat zur Pegelkorrektur K1,i geführt.