Erzeugt beispielsweise eine Anlage in ihrem normalen Betriebszustand einen einigermassen gleichmässigen, sich durch keine besonderen Lärmeigenschaften auszeichnenden Betriebslärm, so wird dieser Zeitabschnitt als eine Lärmphase behandelt. Erfolgt nun in diesem Betrieb eine regelmässige Warenanlieferung, die während einer bestimmten Zeit schlagenden und scheppernden Lärm erzeugt, so wird diese Zeit der Warenanlieferung als eine weitere Lärmphase behandelt. Der Beurteilungspegel des Gesamtbetriebes (Lr) wird berechnet, indem die Teilbeurteilungspegel (Lr,i) der verschiedenen Lärmphasen energetisch addiert werden.