Landwirtschaft sowie bei Bahnhöfen und Flugplätzen (lit. b), des Verkehrs auf dem Betriebsareal von Industrie- und Gewerbeanlagen sowie auf dem Hofareal von Landwirtschaftsbetrieben (lit. c), von Parkhäusern sowie von grösseren Parkplätzen ausserhalb von Strassen (lit. d) und von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen (lit. e). Daneben werden eine ganze Reihe weiterer Anlagen den Industrieund Gewerbeanlagen gleichgestellt, namentlich Energie-, Entsor- gungs- und Förderanlagen, Luft- und Standseilbahnen, Skilifte, Schwimmbad- und Wärmepumpen sowie Motorsportanlagen, die regelmässig während längerer Zeit betrieben werden.