2.1 vorne). Anhang 6 LSV regelt die Belastungsgrenzwerte für Industrieund Gewerbelärm. Darunter fällt gemäss Ziff. 1 Abs. 1 Lärm von Anlagen der Industrie, des Gewerbes und der Landwirtschaft (lit. a), des Güterumschlages bei Anlagen der Industrie, des Gewerbes und der 212 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2018