Dem Parameter ES hat die Vorinstanz den Wert -1 (= Empfindlichkeitsstufe III) und den Parametern SP und ÖG die Werte 0 (keine sensiblen Bevölkerungsgruppen und keine spezielle örtliche Gegebenheiten, bzw. Lärmbelastung entspricht der Empfindlichkeitsstufe) zugeordnet. Auf diese Weise resultiere eine Summe von 1 (2 + -1+ 0 +0), die einer Störung entspreche, die zwischen dem Planungswert und dem Immissionsgrenzwert liege, also den Planungswert überschreite. 2.3.