dies mit der Begründung, die von der Fachperson der Abteilung für Umwelt des BVU beim Augenschein vom 15. April 2015 gemessenen Schallpegelwerte der lautesten Geräusche von 55–58 dB(A), mithin rund 5– 10 dB(A) über der Weckschwelle, könnten – wie das Beispiel der Beschwerdegegnerin zeige – zu einer Aufwachreaktion pro Nacht führen. Dem Parameter ES hat die Vorinstanz den Wert -1 (= Empfindlichkeitsstufe III) und den Parametern SP und ÖG die Werte 0 (keine sensiblen Bevölkerungsgruppen und keine spezielle örtliche Gegebenheiten, bzw. Lärmbelastung entspricht der Empfindlichkeitsstufe) zugeordnet.