Nach dem Stand der Wissenschaft und der Erfahrung liessen mehr als eine AWR pro Nacht auf eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte und mehr als drei AWR pro Woche auf eine Überschreitung der Planungswerte schliessen. Nebst der Anzahl AWR berücksichtige die Vollzugshilfe Alltagslärm die Empfindlichkeitsstufe des betroffenen Gebiets (ES), die erhöhte Lärmempfindlichkeit spezieller Personengruppen (SP) sowie die örtlichen Gegebenheiten (ÖG) respektive die Lärmvorbelastung. Die Erheblichkeit der Störung ergebe sich aus der Summe der für die genannten Parameter (AWR/ES/SP/ÖG) eingesetzten, in der Vollzugshilfe Alltagslärm angegebenen Werte.