schlagen der Hebebühne auf dem Asphaltboden, das Schieben/Ziehen von Rollwagen über die geriffelte Hebebühne samt Einund Ausrasten und danach über den körnigen Asphaltbelag bis zum Lieferanteneingang) jeweils nur relativ kurze Zeit (rund zehn Minuten) andauerten, fielen sie bei der Beurteilung des Lärms nach den gemittelten Pegeln gemäss Anhang 6 LSV kaum ins Gewicht, so dass die dort geregelten Planungswerte der massgeblichen Empfindlichkeitsstufe III eingehalten würden. Würden jedoch derart kurzzeitige und wiederholt auftretende Störungen in der Schlafperiode die bei 210 Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2018