1. Die Beschwerdeführerin 1 ist Stockwerkeigentümerin eines Ladenlokals im Erdgeschoss des Gebäudes Nr. UUU auf der Parzelle Nr. XXX der Gemeinde E. Das betreffende Grundstück befindet sich in der Dorfzone D, wo namentlich mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie Verkaufsgeschäfte bis 500 m2 Nettoladenfläche zulässig sind und die Empfindlichkeitsstufe III (gemäss Art. 43 Abs. 1 lit. c LSV gilt [§§ 6 Abs. 1 und 8 Abs. 2 BNO]). Die Beschwerdeführerin 1 vermietet das Ladenlokal an die Beschwerdeführerin 2, die dort eine F.-Filiale betreibt. Im Dachgeschoss des gleichen Gebäudes (Nr. UUU) wohnt die Beschwerdegegnerin.