patenten schaffen (abrufbar unter: http://www.ius-studium.unisg.ch, letztmals besucht am 31. Oktober 2016). Die Pionierrolle dieser Hochschule bei der Umsetzung der Bologna-Reform wurde im Rahmen der Änderung des BGFA vom 26. Oktober 2005 ausdrücklich betont (vgl. Botschaft, a.a.O., 6624). 4. Soweit der Beschwerdeführer auf ein positives Zwischenzeugnis seines Rechtspraktikums verweist, welches er bei einem Rechtsanwalt absolviert, kann diesem Arbeitszeugnis im Hinblick auf die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Anwaltsprüfung keine Bedeutung zukommen. Als fachliche Voraussetzung ist nachzuwiesen, dass ein juristisches Studium gemäss Art. 7 Abs. 1 lit.