Systematische Rechtssammlung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich [RS] 6.1.1) hat einen Anspruch auf Zulassung zum allgemeinen Doktorat, wer den akademischen Grad eines Master of Law oder eines Lizentiats der Rechtswissenschaften der Universität Zürich mit dem Prädikat summa cum laude oder magna cum laude erlangt hat. Wer das in Absatz 1 genannte Prädikat nicht erreicht, wird zum Doktorat zugelassen, wenn sich ein Fakultätsmitglied bereit erklärt, die Betreuung zu übernehmen (Abs. 2).